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www.lwl-wohnverbund-lengerich.de | Heimaufsicht - LWL-Wohnverbund Kreis Steinfurt - 26.02.2021 URL: https://www.lwl-wohnverbund-lengerich.de/de/unsere_qualitaetsmerkmale/qualitaetsmanagement_le_wv/heimaufsicht_WV_LE/
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Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) arbeitet als Kommunalverband mit rund 17.000 Beschäftigten für die 8,3 Millionen Menschen in der Region Westfalen-Lippe. Er betreibt 35 Förderschulen, 21 Krankenhäuser und 18 Museen und ist außerdem einer der größten deutschen Hilfezahler für Menschen mit Behinderung.

Mehr über die Arbeit und Aufgaben des LWL erfahren Sie hier:

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LWL. Für die Menschen. Für Westfalen-Lippe.

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Heimaufsicht

Die beim Kreis Steinfurt im Amt für Soziales und Pflege angesiedelte Heimaufsicht ist Ansprechpartnerin für alle Fragen rund um das Wohn- und Teilhabegesetz in NRW (WTG).
 

Allgemeine Aufgaben nach dem WTG

Nach dem WTG ist es Aufgabe der Heimaufsicht, die Rechte, die Interessen und Bedürfnisse der älteren oder pflegebedürftigen Menschen sowie der Menschen mit Behinderung zu schützen.
Darüber hinaus soll die Heimaufsicht die angemessene Qualität der Betreuung und Pflege in den Einrichtungen sicherstellen.

Dabei richten sich die Regelungen nicht nur an Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot wie Alten- und Pflegeeinrichtungen sowie Wohnheime für Menschen mit Behinderungen, sondern gelten auch für Wohngemeinschaften mit Betreuungsleistungen, Angebote des Servicewohnens, ambulante Dienste und Gasteinrichtungen.

Die Heimaufsicht ist zentrale Ansprechpartnerin und Beraterin für die Nutzerinnen und Nutzer der Angebote, für Angehörige und Betreuerinnen und Betreuer, Beiräte, Leistungsanbieterinnen und Leistungsanbieter, Beschäftigte und andere Interessierte.

Die Aufgaben der Heimaufsicht sind u.a. im Einzelnen:

  • Bearbeitung von Beschwerden und Hinweisen                        
  • Beratung von Leistungsanbieterinnen und Leistungsanbieter bzgl. der Behebung von festgestellten Mängeln
  • Beratung von Leistungsanbieterinnen und Leistungsanbieter, die ein Angebot im Sinne des WTG errichten oder betreiben wollen
  • Beratung zur Pflege- und Betreuungsqualität
  • Information und Beratung zur Wohnqualität, zur personellen Ausstattung, zur hauswirtschaftlichen Versorgung, zu den sozialen Angeboten und zu den Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechten der Beiräte


    Die Heimaufsicht als Ordnungsbehörde

    Neben der Informations- und Beratungstätigkeit hat die Heimaufsicht insbesondere die Aufgabe zu prüfen, dass die gesetzlichen Anforderungen an den Betrieb eines Wohn- und Betreuungsangebotes erfüllt werden.
    Hierzu nimmt sie nach einem landeseinheitlichen Rahmenprüfkatalog wiederkehrende unangemeldete Prüfungen in den Angeboten vor und kontrolliert u.a. die pflegerische und soziale Betreuung der Nutzerinnen und Nutzer, die baulichen Gegebenheiten, die Personalausstattung sowie die Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte.

    Die Heimaufsicht pflegt eine intensive Kooperation mit den Beteiligten. Sollten im Rahmen ihrer Überwachungsmaßnahmen Mängel festgestellt werden, wird zunächst im gemeinsamen Dialog versucht, diese zu klären. Führt dies nicht zum gewünschten Erfolg kann die Heimaufsicht ordnungsrechtlich tätig werden.


    Kontakte

    Für die Beratungs- und Informationsleistungen der Heimaufsicht des Kreises Steinfurt stehen Ihnen zur Verfügung:

    Sabine Czekalla

    Telefon: 02551 / 69-2237
    E-Mail:  sabine.czekalla@kreis-steinfurt.de

     

    Heike Jahn

    Telefon: 02551 / 69-1647
    E-Mail:  heike.jahn@kreis-steinfurt.de

     

    Ute Nefigmann

    Telefon: 02551 / 69-1646
    E-Mail:  ute.nefigmann@kreis-steinfurt.de

     

    Michaela Sievert

    Telefon: 02551 / 69-1644
    E-Mail:  michaela.sievert@kreis-steinfurt.de

Anschrift

LWL-Wohnverbund
Kreis Steinfurt
Parkallee 10
49525 Lengerich

Sekretariat:
Tel.: 05481 12-483

E-Mail: lwl-wohnverbund-kreis-steinfurt@lwl.org  

 

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